Technische Fragen nachvollziehbar einordnen
Im Verlauf einer Schadenregulierung können Rückfragen zu einzelnen Schadenpositionen, zum vorgesehenen Reparaturweg oder zur technischen Erforderlichkeit entstehen. Eine technische Stellungnahme greift die konkreten Einwände auf und ordnet sie anhand der vorhandenen Unterlagen und des dokumentierten Fahrzeugschadens fachlich ein.
Mögliche Anlässe
- technische Einwände gegen Positionen einer Reparaturkalkulation
- Fragen zur Schadenplausibilität oder Schadenabgrenzung
- abweichende Einschätzungen zum erforderlichen Reparaturweg
- Ergänzungen nach Demontage oder nach Bekanntwerden weiterer Schäden
- technische Erläuterung eines vorhandenen Gutachtens
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine zielgerichtete Prüfung benötigen wir das vorhandene Gutachten oder die Kalkulation, Fotos, die konkrete Gegenstellungnahme und – soweit vorhanden – Reparaturunterlagen oder weitere technische Nachweise. Ob eine erneute Fahrzeugbesichtigung erforderlich ist, hängt von der Fragestellung und der Qualität der vorhandenen Dokumentation ab.
Technische Bewertung, keine Rechtsberatung
Unsere Stellungnahme behandelt technische Sachverhalte. Wir erklären die Ergebnisse verständlich und stellen die fachlichen Grundlagen dar. Eine rechtliche Bewertung oder Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung und erfolgt ausschließlich durch hierzu befugte Rechtsanwälte.